Neu:
Jetzt auch mit Online-Beratung

Interesse?
Kontaktieren Sie uns!

 

Umweltschadenversicherung

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes im Jahr 2007 haften die Verursacher von Umweltschäden in Deutschland neben den Schäden an Einzelpersonen auch für Schäden, die an Flora, Fauna, Gewässern und Böden entstehen. Demnach sind sie im Schadensfall gesetzlich zur Sanierung verpflichtet.

Im Zuge dessen hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zwei Musterbedingungen für Schäden veröffentlicht, die nach der Gesetzesänderung schadenersatzpflichtig sein können.

Hierbei wurde die Praxis bei zivilrechtlichen Ersatzansprüchen angewendet, nur Schäden zu versichern, die störfallbedingt entstehen. Schäden, die aus dem genehmigten Normalbetrieb entstehen, sind hingegen auch durch die Umweltschadenversicherung nicht versicherbar. Laut Musterbedingung besteht für Schäden außerhalb des Betriebsgrundstücks eine Grunddeckung. Der Schutz ist allerdings um die Deckung von Schäden am eigenen Grundstück gegen ein entsprechend höheres Entgelt erweiterbar.

Ihr Kontakt

Sascha Roreger

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 02521 822730
Mobil: 0171 3864538

So finden Sie uns